Wohnsitzanmeldung nach Umzug
Ummeldung – Wohnungswechsel Personen, die innerhalb des Stadtgebietes in eine andere Wohnung ziehen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen ummelden. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben werden. Die Bearbeitung der Ummeldung erfolgt unverzüglich. Bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind die Wohnungsinhaber/-innen und bei betreuten Personen die Betreuer/-innen verpflichtet, die Ummeldung vorzunehmen. Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und auch umziehen, können gemeinsam umgemeldet werden. https://www.bergischgladbach.de/Dienstleistung.aspx?dlid=1912 Unterlagen ab 01.11.2015 muss bei der An- bzw. Ummeldung in der Meldebehörde…