Wohnsitzanmeldung nach Umzug
Ummeldung – Wohnungswechsel
Personen, die innerhalb des Stadtgebietes in eine andere Wohnung ziehen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen ummelden. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben werden. Die Bearbeitung der Ummeldung erfolgt unverzüglich.
Bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind die Wohnungsinhaber/-innen und bei betreuten Personen die Betreuer/-innen verpflichtet, die Ummeldung vorzunehmen. Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und auch umziehen, können gemeinsam umgemeldet werden.
https://www.bergischgladbach.de/Dienstleistung.aspx?dlid=1912
Unterlagen
- ab 01.11.2015 muss bei der An- bzw. Ummeldung in der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird
- Personalausweis
- Bei mehreren Familienangehörigen die Personalausweise aller Personen, damit die neue Anschrift eingetragen werden kann.
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular für Hauptwohnsitze bzw. Nebenwohnsitze (Anmeldeformular gilt auch für Ummeldungen; siehe Formulare & Informationen). Das Formular muss vorher nur ausgefüllt werden, wenn Sie nicht selber zur Anmeldung vorsprechen.
Das Formular für die vom Wohnungsgeber auszustellende Bescheinigung finden Sie hier
https://www.bergischgladbach.de/module/Behoerdenlotse/Formularhandler.aspx?id=3287